Nachdem durch zeitaufwändige und kostspielige Gutachten die Befürchtungen hinsichtlich der hohen Sanierungsbedürftigkeit aller Wilnsdorfer Schulen bestätigt wurden, steht für die BfW und FDP sowie WPU außer Frage, dass in der Gemeinde Wilnsdorf schnellstens gehandelt werden muss. Aus Sicht der Fraktionen zeigen die erbrachten Gutachten deutliche Versäumnisse der letzten Jahre auf, die klar zu Lasten der Gebäudeinfrastruktur und damit zu Lasten der Kinder und der hervorragenden pädagogischen Arbeit der Lehrer vor Ort gehen. Bei den dringend zu ergreifenden Maßnahmen muss an erster Stelle das Wohl der Kinder stehen, die den Schulen anvertraut sind. Die Verbesserung, mindestens jedoch die Aufrechterhaltung ihrer Bildungschancen sollte oberstes Ziel des Handelns aller Fraktionen sein. Aus Sicht der BfW und FDP sowie WPU ist es daher unabdingbar, vorrangig pädagogische und soziologische Gesichtspunkte ins Blickfeld zu rücken, die aufgrund der bisher rein wirtschaftlichen Untersuchung durch Gutachter keine Berücksichtigung gefunden haben.
Eine Betrachtung rein finanzieller Aspekte darf nicht Grundlage von nun zu treffenden schulpolitischen Entscheidungen sein, zumal die Unsicherheiten in den von Gutachtern abgegebenen Kostenprognosen nach eigenen Angaben deutlich über 30 % liegen. Diese sind damit dreimal so hoch, wie der Kostenunterschied der Varianten selbst. Für uns ist damit nicht erkennbar, welche der genannten Varianten sich als die tatsächlich günstigste erweisen würde.
Schon einmal verließ man sich bei weitreichenden schulpolitischen Entscheidungen allein auf Schülerprognosen. Dies führte damals zu dem Beschluss, drei Grundschulen in den Ortschaften zu schließen. Heute ist bekannt, dass die Schülerprognosen für vorwiegend damals bereits geborene Kinder so stark abweichen, dass heute Flächen an allen noch bestehenden Grundschulen fehlen.
Beide Fraktionen sind sich einig, dass es auf keinen Fall noch einmal zu einem Desaster wie zur Zeit der Grundschulschließungen kommen darf. Es gilt daher, sich für eine umzusetzende Variante aussprechen, die auf Jahre hinaus tragfähig bleibt und dem 3-gliedrigen Schulsystem in Wilnsdorf, welches in weiten Kreisen eine herausragende Bedeutung genießt, gerecht wird. Dies bedeutet für unsere Fraktionen im Umkehrschluss aber auch, dass diese Variante auch den Elternwillen abbilden muss, da nur so neue Leerstände aufgrund von Abwanderungen in Umlandkommunen vermieden werden können. Gleichwohl müssen Eventualitäten eines Zustroms aus den Umlandkommunen berücksichtigt werden.
Dies alles ist aus unserer Sicht nur gewährleistet, wenn man sich für die Aufrechterhaltung aller Schulen in den Ortschaften ausspricht. Anders als die CDU legen wir hier jedoch nicht vorrangig alternativ einen Schulstandort der Grundschule Wilnsdorf am Höhwäldchen fest. Über einen Standort gilt es dann zu diskutieren, wenn sich herausstellt, dass die Sanierungs- und Anbaukosten die Kosten für einen Neubau übersteigen. Auch da ist mit Bedacht vorzugehen, da mögliche alternative Örtlichkeiten in den Ortschaften zum jetzigen Zeitpunkt nicht betrachtet worden sind. Grundsätzlich sprechen sich BfW und FDP sowie WPU nicht gegen die genannte Örtlichkeit aus, es genügt jedoch solche Entscheidungen nach entsprechender Diskussion der Gesamtlage zu treffen, wenn dies nötig erscheint. Das Argument des Verkaufs und der Refinanzierung eines alten Schulgebäudes ist aus unserer Sicht nicht schlagend. Die Gebäude der geschlossenen Schulen wurden bisher nicht veräußert, es ist daher fraglich, ob eine genannte „Nachnutzung“ des stark sanierungsbedürftigen Schulgebäudes „Vorm Brand“ und die damit erhoffte Veräußerung realistisch ist. Und auch wenn das Argument der Wohnraumschaffung (s. Artikel der SZ vom 25.01.2019) sicher ein verlockendes ist, so bedeutet die Umsiedlung der Grundschule Wilnsdorf nur, dass in dem Neubaugebiet „Höhwäldchen“ an der Stelle der neugebauten Schule kein Wohnraum geschaffen werden kann. Es wäre daher mit keinem Zugewinn an Wohnraum für den Ort zu rechnen. Auch weitere Punkte werden unserer Meinung nach nicht berücksichtigt, dass es nur konsequent erscheint, einen eigenen Antrag zu formulieren, der unter anderem auch die Fürsorgepflicht des Schulträgers nicht außer Acht lässt.
Bei allen geforderten Punkten ist der BfW und FDP sowie der WPU wichtig, dass größtmögliche Transparenz von Seiten der Verwaltung gegenüber allen Beteiligten entsteht und diese insbesondere in Entscheidungen eingebunden werden.

Daher stellen wir in der nächsten Schulausschusssitzung folgenden Antrag:

1. Alle Schulen verbleiben an ihren Standorten. Die an den jeweiligen Standorten benötigte Raumkonzepte und Bedarfe werden in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulgebäude schnellstmöglich zu erweitern, sofern Raum- und Flächenbedarfe bestehen. Hierzu sind die entsprechenden Planungsleistungen umgehend zu beauftragen und die notwendigen baurechtlichen Maßnahmen einzuleiten.

3. Sollte sich im Rahmen der Planungsleistungen herausstellen, dass Neubauten von Grundschulen aufgrund eines zu hohen Sanierungsbedarfes kostengünstiger wären, muss von den entsprechenden Gremien über einen adäquaten Standort der Schule innerhalb des Ortes und einen entsprechenden Neubau erneut befunden werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der sofortigen Umsetzung der dringlichsten, sicherheitsrelevanten Maßnahmen an den Schulen zu beginnen. Hierzu fordern wir bis zum 15.03.2019 die Vorlage einer Priorisierungsliste mit einem daraus abgeleiteten Handlungsplan unter Benennung der Einzelmaßnahmen, Kosten und des Zeitplanes.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, aus dem ersichtlich wird, welche zukünftigen Möglichkeiten sich anbieten, um eine sinnvolle Nutzung der leerstehenden Räumlichkeiten z.B. im Gymnasium zu ermöglichen. Hierbei sollte auch schon die bestehende Nutzung des Gymnasiums durch die Musikschule und die Volkshochschule berücksichtigt werden. Des Weiteren könnte u.a. auch eine mögliche Nutzung durch Verlagerung von Verwaltungsstellen (z.B. Schul- und Kulturamt) in die leerstehenden Räumlichkeiten in Betracht gezogen werden, um der Raumnot im Rathaus abhelfen zu können.

6. Die Verwaltung berichtet bis 15.03.2019 über die bereits vom Schulausschuss am 22.11.2018 beschlossene Betreuungsbedarfsabfrage an den Grundschulen und erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen hinsichtlich der organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen an den Grundschulen.

7. Für das Schuljahr 2019/20 prüft die Gemeinde unter Verwendung der ermittelten Bedarfe, ob für mögliche Raumknappheit in der OGS aller Grundschulen Container-Übergangslösungen geschaffen werden müssen und wie schnell ggf. erforderliche neue Räumlichkeiten baulich realisiert werden können. Die Ergebnisse der Prüfung werden den zuständigen Gremien bis Mai 2019 vorgelegt.