Der Elternwille soll Berücksichtigung finden

Die Festlegung der Zügigkeiten der Grundschulen in Rudersdorf und Niederdielfen, die der Rat der Gemeinde Wilnsdorf 2012 beschlossen hatte, hat nach Auffassung der Fraktion Bürger für Wilnsdorf und FDP nicht das erwünschte Ergebnis erzielt. Mit der Entscheidung, die Katholische Grundschule Rudersdorf zweizügig zu führen und die Gemeinschaftsgrundschule Niederdielfen einzügig, sollten Eltern Planungssicherheit bekommen und an allen Grundschulen der Gemeinde eine ausgewogene Klassenbildung erreicht werden.

„Diese Ziele wurden bisher nicht erreicht,“ erklärt Andreas Klein, Fraktionsvorsitzender der Bürger für Wilnsdorf, „an der Grundschule Niederdielfen mussten in den letzten beiden Schuljahren mehrere Kinder abgewiesen werden und es wurde jeweils eine große Eingangsklasse mit der Maximalzahl von 29 Kindern gebildet. An der Grundschule Rudersdorf wurden in den letzten beiden Schuljahren jeweils zwei kleine Eingangsklassen mit 17-18 Kindern gebildet“, so Klein weiter.

 

Der Schulentwicklungsplan der Gemeinde Wilnsdorf prognostiziert für das kommende Schuljahr 2015/2016, dass an der Katholischen Grundschule Rudersdorf ca. 22 Kinder aus Rudersdorf und Gernsdorf eingeschult werden. Damit könne dort eine Eingangsklasse gebildet werden, die dem Klassenfrequenzrichtwert sehr nahe kommt. Für die Grundschule Niederdielfen geht der Schulentwicklungsplan von etwa 20 Kindern aus Nieder- und Oberdielfen aus. Aus Flammersbach und Anzhausen werden laut Schulentwicklungsplan ca. 22 Kinder eingeschult. „Befragungen der dortigen Eltern zeigen, dass diese zum überwiegenden Teil für ihr Kind eine Beschulung an der Gemeinschaftsgrundschule Niederdielfen wünschen“, erläutert Klein.

 

„Um diesem offenkundigen mehrheitlichen Elternwillen zu entsprechen und den Eltern frühzeitig Planungssicherheit zu geben, haben wir daher für die nächste Ratssitzung beantragt, dass die Zügigkeiten der Grundschulen im kommenden Schuljahr 2015/2016 verändert werden,“ so Klein. „Die Gemeinschaftsgrundschule Niederdielfen soll zwei Eingangsklassen bilden können, die Katholische Grundschule Rudersdorf eine.“

 

Im Übrigen lege nach Auskunft der Bürger für Wilnsdorf und FDP das Schulgesetz des Landes NRW fest, dass jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde hat. Dieses solle dann nach Auffassung der Fraktion der Schulträger also in diesem Fall die Gemeinde Wilnsdorf, im Rahmen der von ihm festzulegenden Aufnahmekapazität, auch entsprechend dem Elternwillen regeln.

 

„Damit aber auch in den darauf folgenden Schuljahren dem Elternwillen soweit wie möglich entsprochen werden kann, möchten wir weiterhin  erreichen, das ab dem Schuljahr 2016/2017 für die beiden Grundschulen in Rudersdorf und Niederdielfen jeweils zunächst nur ein Zug festgelegt wird,“ führt Klein weiter aus. „Der dritte Zug solle unmittelbar nach dem Anmeldeverfahren anhand der tatsächlichen Anmeldezahlen jeweils flexibel entweder der Gemeinschaftsgrundschule Niederdielfen oder der Katholischen Grundschule Rudersdorf zugeordnet werden.“