Die Fraktion Bürger für Wilnsdorf und FDP im Gemeinderat Wilnsdorf hat im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für 2026 drei Anträge eingereicht, die sich sowohl mit der Verkehrssicherheit als auch mit der kommunalen Finanzpolitik in Wilnsdorf befassen. Im Mittelpunkt stehen die mögliche Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung und die Prüfung einer Grundsteuer C.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung – zunächst ohne neue Stellen

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sollen Vorbereitungen für die Einführung kommunaler Geschwindigkeitskontrollen getroffen werden. Gleichzeitig betont Fraktionschef Dr. Andreas Weigel die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Haushaltsführung. „Die Einführung kommunaler Geschwindigkeitskontrollen muss zunächst ohne Auswirkungen auf den Stellenplan erfolgen. Die beiden im Ordnungsamt geplanten neuen Stellen sollen aus dem Stellenplan gestrichen werden. Stattdessen sollen bestehende Mitarbeiter geschult werden, um erste Erfahrungen mit der Aufgabe zu sammeln.“

Aktuell gibt es vom Landtag NRW auch noch kein grünes Licht, da erst die gesetzlichen Grundlagen für Kommunen geschaffen werden sollten . Vor diesem Hintergrund soll die Gemeinde Verwaltung ein Konzept unter Beteiligung der politischen Gremien Fragen der Organisation, der interkommunalen Zusammenarbeit, der Personalplanung, der Technik und der finanziellen Auswirkungen klären. Nach einer möglichen Einführung soll transparent über die tatsächlichen Kosten und organisatorischen Konsequenzen berichtet werden.

Prüfung einer möglichen Grundsteuer C

Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit der Prüfung einer Grundsteuer C. Dieses Instrument wurde im Zuge der Grundsteuerreform geschaffen und ermöglicht Kommunen, baureife, aber unbebaute Grundstücke differenzierter zu besteuern. Ziel ist es, Baulücken zu schließen, die Dorfentwicklung zu stärken.

Die Verwaltung soll daher prüfen, ob deren Einführung ab dem Haushalt 2027 sinnvoll und machbar wäre. Insbesondere sollen die rechtlichen Voraussetzungen, mögliche Hebesatzmodelle, finanzielle Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sowie die Personal- und Organisationskosten bewertet werden. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2027 vorliegen, damit der Gemeinderat eine fundierte Entscheidung treffen kann.